Kosten

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten der psychiatrischen Behandlung von Personen mit psychischen oder psychisch bedingten Leiden mit Krankheitswert, d.h. mit einer eindeutigen psychiatrischen Diagnose.

Rechnungsstellung

Die Therapiesitzungen werden Ihnen, gemäss Tarmed (Krankenkassentarif), in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse, wenn möglich direkt an die Krankenversicherung. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt im Normalfall die Therapiekosten (abzüglich Jahresfranchise, 10% Selbstbehalt). 
Telefonate, Beratung über E-Mail/ SMS oder Leistungen in Abwesenheit werden ebenfalls nach Zeitaufwand gemäss Tarmed verrechnet. Die Abrechnung einer Einzeltherapie umfasst die Therapiezeit sowie deren Dokumentation. 

Bei Fragen zur Rechnung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse.
Hier finden Sie Informationen über den Umgang mit Personendaten. 
Die Ärztekasse arbeitet konform des neuen Datenschutzgesetzes.

Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Im Verhinderungsfall muss der Termin mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Bei kurzfristigerer Absage oder Absenz - auch im Krankheitsfall - wird Ihnen die Sitzung privat verrechnet, die Krankenversicherung übernimmt diese Kosten nicht.